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Version vom 22. Oktober 2021, 22:26 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Coronavirus
- 1.1 Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
- 1.2 Ab 03.10.2021 wird in Sonntags-.Feiertags- und Sondergottesdiensten (z.B. Trauer- und Schulgottesdienste) die 3G-Regelung eingeführt.
- 1.3 d.h. es werden nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit entsprechen Nachweisen eingelassen
- 1.4 Für die Werktagsgottesdienste (außer Sondergottesdiensten) gilt weiterhin die bisherige Regelung
Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
Ab 03.10.2021 wird in Sonntags-.Feiertags- und Sondergottesdiensten (z.B. Trauer- und Schulgottesdienste) die 3G-Regelung eingeführt.
d.h. es werden nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit entsprechen Nachweisen eingelassen
Für die Werktagsgottesdienste (außer Sondergottesdiensten) gilt weiterhin die bisherige Regelung
===*Die neuen Regelungen finden Sie/findest Du (hier).
- Mindestabstand: 1,5 Meter.
- Teilnehmerobergrenze = verfügbare Plätze mit Abstand (ausgenommenen bleiben gemeinsame Hausstände).
- Singen im Gottesdienst ist weiterhin erlaubt – jedoch nur mit Maske.
- Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden
- AHA-Regeln gelten weiter
- Maskenpflicht im Innenraum, außer am Sitzplatz
- 'weitere wichtige Informationen und Hinweise für unsere Gemeinde finden Sie/findest Du (hier)
- Video-Impulse finden Sie/findest du unter |Video-Impulse-aus-den-Gemeinden-des-Pastoralen-Raumes