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Aus StStephanus
Version vom 27. August 2021, 09:42 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge) (→NEUE REGELN FÜR DIE FEIER VON GOTTESDIENSTEN IN DEN KIRCHEN AB 26.07.2021)
Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
mit Wirkung vom 20.08.2021 tritt für das Land Nordrhein-Westfalen, vorerst befristet bis zum Ablauf des 17.09.2021, eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.
- Die Kontaktnachweispflicht tritt wieder in Kraft, daher ist eine Anmeldung zu den Gottesdiensten wieder nötig/möglich. Die Anmeldemöglichkeit über unsere Homepage wird wie gewohnt freigeschaltet(siehe unter Navigation-Gottesdienstzeiten). Telefonische Anmeldungen nimmt auch das Pfarrbüro dann entgegen (Tel. 02301-2471).
- Die Kontaktbeschränkungen gelten wieder. Deshalb gelten für unsere Kirchen wieder die reduzierten Teilnehmerzahlen für Gottesdienste.
- Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist Pflicht.
- Singen im Gottesdienst ist weiterhin erlaubt – jedoch nur mit Maske.
- 'weitere wichtige Informationen und Hinweise für unsere Gemeinde finden Sie/findest Du (hier)
- Video-Impulse finden Sie/findest du unter |Video-Impulse-aus-den-Gemeinden-des-Pastoralen-Raumes