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Aus StStephanus
Version vom 22. Oktober 2021, 22:05 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge) (→mit Wirkung vom 20.08.2021 tritt für das Land Nordrhein-Westfalen, vorerst befristet bis zum Ablauf des 17.09.2021, eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.)
Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
Ab 03.10.2021 wird in Sonntags-.Feiertags- und Sondergottesdiensten (z.B. Trauer- und Schulgottesdienste) die 3G-Regelung eingeführt.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Corona-Regeln in unseren Gottesdiensten:
- Teilnehmen können alle, unabhängig von der drei G-Regelung.
- Mindestabstand: 1,5 Meter.
- Teilnehmerobergrenze = verfügbare Plätze mit Abstand (ausgenommenen bleiben gemeinsame Hausstände).
- Singen im Gottesdienst ist weiterhin erlaubt – jedoch nur mit Maske.
- Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden
- AHA-Regeln gelten weiter
- Maskenpflicht im Innenraum, außer am Sitzplatz
- 'weitere wichtige Informationen und Hinweise für unsere Gemeinde finden Sie/findest Du (hier)
- Video-Impulse finden Sie/findest du unter |Video-Impulse-aus-den-Gemeinden-des-Pastoralen-Raumes