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Aus StStephanus
Version vom 27. August 2021, 09:47 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge) (→Coronavirus)
Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
mit Wirkung vom 20.08.2021 tritt für das Land Nordrhein-Westfalen, vorerst befristet bis zum Ablauf des 17.09.2021, eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Corona-Regeln in unseren Gottesdiensten:
- Die Kontaktnachweispflicht tritt wieder in Kraft, daher ist eine Anmeldung zu den Gottesdiensten wieder nötig/möglich. Die Anmeldemöglichkeit über unsere Homepage wird wie gewohnt freigeschaltet(siehe unter Navigation-Gottesdienstzeiten). Telefonische Anmeldungen nimmt auch das Pfarrbüro dann entgegen (Tel. 02301-2471).
- Die Kontaktbeschränkungen gelten wieder. Deshalb gelten für unsere Kirchen wieder die reduzierten Teilnehmerzahlen für Gottesdienste.
- Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist Pflicht.
- Singen im Gottesdienst ist weiterhin erlaubt – jedoch nur mit Maske.
- 'weitere wichtige Informationen und Hinweise für unsere Gemeinde finden Sie/findest Du (hier)
- Video-Impulse finden Sie/findest du unter |Video-Impulse-aus-den-Gemeinden-des-Pastoralen-Raumes