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Version vom 27. August 2021, 10:34 Uhr
Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
mit Wirkung vom 20.08.2021 tritt für das Land Nordrhein-Westfalen, vorerst befristet bis zum Ablauf des 17.09.2021, eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Corona-Regeln in unseren Gottesdiensten:
- Teilnehmen können alle, unabhängig von der drei G-Regelung.
- Mindestabstand: 1,5 Meter.
- Teilnehmerobergrenze = verfügbare Plätze mit Abstand (ausgenommenen bleiben gemeinsame Hausstände).
- Singen im Gottesdienst ist weiterhin erlaubt – jedoch nur mit Maske.
- Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden
- AHA-Regeln gelten weiter
- Maskenpflicht im Innenraum, außer am Sitzplatz
- 'weitere wichtige Informationen und Hinweise für unsere Gemeinde finden Sie/findest Du (hier)
- Video-Impulse finden Sie/findest du unter |Video-Impulse-aus-den-Gemeinden-des-Pastoralen-Raumes