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Version vom 19. Januar 2022, 12:45 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge) (Weihnachtsgottesdienste)

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Coronavirus

Ab 31.10.2021 wird in Sonntags- Feiertags- und Sondergottesdiensten (z.B. Trauer- und Schulgottesdienste) die 3G-Regelung eingeführt.d.h. es werden nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit entsprechen Nachweisen eingelassen.

Für die Werktagsgottesdienste (außer Sondergottesdiensten) gilt weiterhin die bisherige Regelung.

Die neuen Regelungen finden Sie/findest Du (hier).

Bleiben Sie / bleibt ihr gesund !