Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kirchenvorstand''' ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der [[Pfarrgemeinderat]] gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.<br />
 
Der '''Kirchenvorstand''' ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der [[Pfarrgemeinderat]] gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.<br />
 
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.<br />
 
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.<br />
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.
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Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.<br />
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Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.
  
  
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Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und karitativen Aufgaben der Gemeinde, den pastoralen Vorgaben zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
 
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und karitativen Aufgaben der Gemeinde, den pastoralen Vorgaben zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
  
Am 18./19.11.2006 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Eine Frau und fünf Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.07.2007 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralverbundes, Herr Pfarrer Bernhard Middelanis, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.
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Am 18./19.11.2006 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Eine Frau und fünf Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.07.2007 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralverbundes, Herr Pfarrer Bernhard Middelanis, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.<br />
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Herr Johannes Stappert wurde am 01.07.2007 zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" gewählt.
  
 
Die Kirchenvorstandsmitglieder sind:
 
Die Kirchenvorstandsmitglieder sind:

Version vom 20. Januar 2008, 22:33 Uhr

Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der Pfarrgemeinderat gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.


Aufgaben und Ziele

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und karitativen Aufgaben der Gemeinde, den pastoralen Vorgaben zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.

Am 18./19.11.2006 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Eine Frau und fünf Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.07.2007 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralverbundes, Herr Pfarrer Bernhard Middelanis, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.
Herr Johannes Stappert wurde am 01.07.2007 zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" gewählt.

Die Kirchenvorstandsmitglieder sind:

  • Monika Blennemann
  • Bernhard Weberink
  • Johannes Stappert,
  • Thomas Kloos,
  • Gerhard Lammert
  • Thorsten Monien