Gemeindeinfo
Aus StStephanus
Version vom 24. November 2020, 15:13 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Kirche und Stephanushaus während der Coronazeit
- 1.1 2020.11.24 Anmeldung zu den Weihnachtsgottesdiensten ! Mehr Information gibt es (hier)
- 1.2 2020.11.02 Schließung des Stephanushauses ! Mehr Information gibt es (hier)
- 1.3 2020.10.16 erweiterte Schutzmaßnahmen für Kirche und Stephanushaus ! Mehr Information gibt es (hier)
- 1.4 2020.06.07 Achtung! Ab 14.06.2020 neue Uhrzeit für Sonntagsgottesdienste in St. Stephanus ! Mehr Informationen gibt es (hier)
- 1.5 2020.05.28 Registrierung von Gottesdienstbesuchern
- 1.6 2020.05.22 Informationen des Pfarrgemeinderates zur ab sofort möglichen, aber eingeschränkten Nutzung des Stephanushauses finden Sie/findet ihr (hier) Die entsprechend anzuwendenden Vorschriften finden Sie/findet ihr als Anlage (hier)
- 1.7 2020.05.10 Informationen über die neue Gottesdienstordnung ab 10.05.2020 mit den entsprechenden coronabedingten Einschränkungen finden Sie/findet ihr (hier)
- 1.8 2020.04.30 Informationen zum Neustart der Messen/Gottesdienste finden Sie/findet ihr (hier)
- 1.9 2020.04.25 erste Informationen für die Zulassung von Gottesdiensten ab 01.Mai 2020 finden sie/findet ihr (hier)
- 1.10 2020.03.23 Informationen zu keine Gottesdienste und Schließung des Stephanushauses finden Sie/findet ihr (hier)
- 1.11 2020.03.18 Informationen unseres Pfarrers Paul Mandelkow zur Absage von Gottesdiensten gibt es (hier)
Kirche und Stephanushaus während der Coronazeit
2020.11.24 Anmeldung zu den Weihnachtsgottesdiensten ! Mehr Information gibt es (hier)
2020.11.02 Schließung des Stephanushauses ! Mehr Information gibt es (hier)
2020.10.16 erweiterte Schutzmaßnahmen für Kirche und Stephanushaus ! Mehr Information gibt es (hier)
2020.06.07 Achtung! Ab 14.06.2020 neue Uhrzeit für Sonntagsgottesdienste in St. Stephanus ! Mehr Informationen gibt es (hier)
2020.05.28 Registrierung von Gottesdienstbesuchern
Ab kommenden Samstag, 30. Mai, sind die Besucher von Gottesdiensten zur Rückverfolgbarkeit namentlich zu erfassen. Ab dem Wochenende müssen daher Name, Adresse und Telefonnummer, mehr Daten sind nicht erforderlich, erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden. Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“
Das Formular für die Kontaktdatenerfassung finden Sie/findet ihr (hier)