Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und karitativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich. | Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und karitativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich. |
Version vom 3. September 2008, 14:12 Uhr
Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der Pfarrgemeinderat gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.
Aufgaben und Ziele
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes siehe auch den Pfarrverwaltungsrat-Artikel in der Wikipedia.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und karitativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
Am 18./19.11.2006 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Eine Frau und fünf Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.07.2007 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralverbundes, Herr Pfarrer Bernhard Middelanis, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.
Herr Johannes Stappert wurde am 01.07.2007 zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" gewählt. Zum "2.Stellvertretenden Vorsitzenden" wurde Herr Thorsten Monien gewählt.
Die Kirchenvorstandsmitglieder sind:
Zuständigkeitsbereiche | |
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Blennemann, Monika | Friedhofsangelegenheiten, Liegenschaften |
Kloos, Thomas | Sicherheitsbeauftragter, Vertreter im Pfarrgemeinderat, Finanzen |
Lammert, Gerhard | Friedhofsangelegenheiten, Unterhaltung der Gebäude, Baufragen, Öffentlichkeitsarbeit |
Monien, Thorsten | Unterhaltung der Gebäude, Baufragen, |
Stappert, Johannes | Geschäftsführung, Liegenschaften |
Weberink, Bernhard | Haushaltsetat, Finanzen |