Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich. | Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich. | ||
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Die Kirchenvorstandsmitglieder sind: | Die Kirchenvorstandsmitglieder sind: |
Version vom 11. Dezember 2009, 17:28 Uhr
Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der Pfarrgemeinderat gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.
Aufgaben und Ziele
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes siehe auch den Pfarrverwaltungsrat-Artikel in der Wikipedia.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
Am 7./8.11.2009 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Zwei Frauen und vier Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.07.2007 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralverbundes, Herr Pfarrer Bernhard Middelanis, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.
Die Kirchenvorstandsmitglieder sind:
Martin Bieker
Wilhelm Hoppe
Wilfried Micke
Thorsten Monien
Martina Roßdeutscher
Diana Tonsen-Rilling
Herr Thorsten Monien wurde am 10.12.2009 zum 1.stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" gewählt.
Zum 2.stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Wilhelm Hoppe gewählt.
Aufgabenverteilung:
Friedhof: Martina Roßdeutscher & Wilhelm Hoppe
Finanzen und Etat: Wilfried Micke & Wilhelm Hoppe
Liegenschaften: Thorsten Monien & Martin Bicker
Sicherheit: Thorsten Monien
Baufragen und Unterhaltung der Gebäude: Diana Tonsen-Rilling, Martin Bieker und der gesamte KV
Personal: Der gesamte KV
Vertretung im Pfarrgemeinderat: Diana Tonsen-Rilling, Stv. Martina Roßdeutscher
Vertretung des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand: Franz Dahlke
Vertretung im Gemeindeverband: Diana Tonsen-Rilling & Wilfried Micke
Öffentlichkeitsarbeit: Martina Roßdeutscher